Arbeitsschutz
andersherum denken!
Arbeitsschutz ist, richtig eingesetzt, kein Kostenfaktor,
sondern ein Kostensenkungsfaktor!
Arbeitsschutz ist Pflicht, nicht Kür. Arbeitsschutz bedeutet aber auch: Prävention. Und Prävention ist immer günstiger als die Folgen vermeidbarer Fehler zu tragen.
Investitionen in Arbeitsschutz machen sich betriebswirtschaftlich für Unternehmen bezahlt: Jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und die Störung der Betriebsabläufe. Ganz abgesehen vom Leid der Betroffenen. Gesunde Mitarbeiter sind besonders in Zeiten der Digitalisierung wichtig für ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen. Und sie machen sich im Sinne des “Employer Brandings” auch im Wettbewerb um Fachkräfte bezahlt.
Was umfasst der Arbeitsschutz?
Es ist immer der Unternehmer, der die grundlegende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt. D. h. auch bei Delegation an Mitarbeiter bleibt die Pflicht zur Organisation, zur Auswahl geeigneter Führungskräfte und Beschäftigter sowie die Pflicht für Überwachung, Kontrolle und notwendige Maßnahmen immer beim Unternehmer.
Eine Gefährdung am Arbeitsplatz kann sich ergeben durch:
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
4. Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
6. Seit 2013 ist auch die Verpflichtung zu einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Arbeitsschutzgesetz verankert.
In Zeiten der Digitalisierung nehmen Zeitdruck und Arbeitsverdichtung zu.Entsprechend steigen die psychischen Belastungen massiv an.
Der Gesetzgeber hat die Erfassung psychischer Gefährdungsfaktoren nicht zufällig in den Arbeitsschutz mit aufgenommen. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen stieg im Zeitraum von 1997 bis 2012 um 165 Prozent an. Die durchschnittliche Dauer psychisch bedingter Krankheitsfälle ist mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen. Die direkten Krankheitskosten für psychische Erkrankungen liegen für Deutschland bei 16 Milliarden Euro pro Jahr. Die indirekten Kosten sind hierbei noch gar nicht berücksichtigt.
Wir haben ein Konzept entwickelt, mit dem Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit einer Sofortmaßnahme für mehr Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit verbinden können. Und wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie durch Kosteneinsparungen an Krankentagen und Produktionsverlust ein Gesundheits-Budget für Ihr Unternehmen generieren können:
www.gefährdungsbeurteilung-psyche-umsetzen.de
Ihr Ansprechpartner:
Michael Schurr, 0177 2693851
Unser Angebot zum Thema Arbeitsschutz:
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